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News: Veranstalter zahlt für Kofferverlust bei Bustransfer
Wenn während des Bustransfers zwischen Flughafen und Hotel ein Koffer abhanden kommt, haben Pauschalurlauber Anspruch auf Schadenersatz.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az.: 2-24 S 286/05).
Ein solcher Kofferverlust sei eine Verletzung der Beförderungsleistung und damit letztlich ein Reisemangel.
Im betreffenden Fall war ein Koffer nicht mehr im Bus aufzufinden, als das Urlaubshotel erreicht wurde.
Da nicht zu klären war, ob das Gepäckstück unterwegs gestohlen oder vom Busfahrer versehentlich stehen gelassen worden war, sei ein Verschulden des Veranstalters bzw. seines Erfüllungsgehilfen anzunehmen.
Nach Sicht des Gerichts spielt es auch keine Rolle, ob der Koffer mit einer speziellen Papierbanderole des Veranstalters gekennzeichnet war.
Die betroffene Urlauberin erhielt Schadensersatz in Höhe von 945 Euro zuerkannt.